Häufige Fragen
Glaube und Leben | Taufe, Konfirmation und Kirchenmitgliedschaft | Kirche und Geld | Tod und Sterben
Glaube und Leben
Was glauben Christen?
Seit jeher fassen Christen ihren Glauben in Glaubensbekenntnissen zusammen. Das bekannteste Glaubensbekenntnis ist das sogenannte Apostolische Glaubensbekenntnis.
Jenseits von solchen festen Formeln lässt sich folgendes als Kern des christlichen Glaubens festhalten: Wir glauben nicht nur, dass Gott da ist, sondern wir glauben, dass Jesus von Nazareth der Christus ist. Daher nennen wir uns Christen. Christus ist das lateinische Wort für das hebräische Messias. Jesus ist also der, der letztlich alles gut macht. Als Christen glauben wir, dass wir trotz unserer Unvolkommenheit nach dem Tod in Ewigkeit bei Gott sein werden. Wie in einem Tausch, hat Jesus, der ohne Schuld ist, unsere Schuld mit seinem Tod am Kreuz auf sich genommen. Damit hat er uns von Last, perfekt sein zu müssen befreit.
Wie werde ich Christ?
Wenn Sie zu der Überzeugung gekommen sind, dass Sie sich dem dreieinigen Gott anvertrauen wollen, wäre vielleicht die Taufe der nächste Schritt für Sie. Sprechen Sie doch einfach einen Pfarrer darauf an. In einem Gespräch lässt sich ausloten, ob eine Taufe „dran“ ist oder ob sie zunächst den christlichen Glauben besser kennenlernen möchten.
Ich brauche jemanden zum Reden. Kann mir die Kirchgemeinde dabei helfen?
Pfarrer müssen die seelsorgliche Schweigepflicht und das Beichtgeheimnis wahren. Sie können sich also mir ihrem Anliegen gern an uns wenden und wir vereinbaren einen Gesprächstermin. In unserer Gemeinde gibt es auch Gemeindeglieder, die mit dem Besuchsdienst betraut sind. Auch sie stehen als verschwiegene Ansprechpartner zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie in unseren Gottesdiensten und in vielen Gruppen und Kreisen regelmäßig ins Gespräch mit anderen Menschen kommen. Trauen Sie sich!
Ich benötige Unterstützung in einer schwierigen Lebenslage. An wen kann ich mich wenden?
Als Pfarrer stehen wir Ihnen gern als Gesprächspartner zur Verfügung. In bestimmten Lebenslagen kann aber eine gezielte Unterstützung hilfreich sein, die wir als Kirchgemeinde nicht bieten können. Die Diakonie Löbau-Zittau ist mit ihren verschiedenen Beratungsbereichen einen kompetenter Ansprechpartner in unterschiedlichsten Lebenslagen. Sie bietet beispielsweise Ehe-, Familien-, Jugend- oder Schuldnerberatung an.
Wie bekomme ich die Kirchennachrichten bzw. den Gemeindebrief?
Unsere Kirchennachrichten (manchmal auch Gemeindebrief oder Kirchenbote genannt) erhalten sie auf Anfrage monatlich in den Briefkasten. Pro Exemplar bitten wir um einen Unkostenbeitrag von 80 ct. Melden Sie sich dazu einfach im Pfarramt.
Ich möchte den Mutter-Kind-Heimen in Jiřetín und Dolní Podluží Sachspenden zukommen lassen. Nimmt die Kirchgemeinde solche Sachspenden an?
Seit vielen Jahren unterstützen wir die Mutter-Kind-Heime in Jiřetín und Dolní Podluží. Unsere Erntedankgaben bringen wir jedes Jahr zu unseren tschechischen Nachbarn. Haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel nehmen wir zur Weiterleitung gern entgegen. Bei Kleidung und anderen Sachspenden bitten wir Sie, bei uns nachzufragen, ob Bedarf besteht. Grundsätzlich bitten wir darum, nur Kleidung und Sachspenden in gutem oder sehr gutem Zustand abzugeben.
Wenn Sie Sachspenden außerhalb von angekündigten Aktionen abgeben möchten, bitte wir ausnahmslos immer um vorherige Absprache. Bitte stellen Sie nie unabgesprochen Kleidersäcke oder ähnliches auf unseren Grundstücken oder in unseren Gebäuden ab. Bedenken Sie, dass auch der Transport von Ehrenamtlichen übernommen wird, die dafür ihre freie Zeit einsetzen.
Kontakt über Pfarramt:

Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 9:00-11:00 und Di. 14:00-17:00
Rumburger Straße 38
02782 Seifhennersdorf
E-Mail: kg.seifhennersdorf@evlks.de
Taufe, Konfirmation und Kirchenmitgliedschaft
Wie kann ich in die Kirche eintreten?
Mit einer Taufe sind Sie automatisch Kirchenmitglied. Falls Sie schon getauft sind, aber aus der Kirche ausgetreten sind, ist auch ein Wiedereintritt möglich. Sollten Sie bereits Mitglied einer anderen Konfession (gewesen) sein, kommt auch ein Eintritt infrage. Besprechen Sie das am besten mit einem Pfarrer. Wir freuen uns über jedes neue Gemeindeglied. Allerdings liegt uns nichts daran, Christen aus anderen Gemeinden abzuwerben.
Wie kann ich mein Kind taufen lassen?
Sprechen Sie dazu einfach einen Pfarrer an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Gern können Sie im Gespräch auch den Ort der Taufe kennen lernen. Wir taufen in der Regel im Sonntagsgottesdienst. Wichtig ist, dass es für eine Taufe im Kindesalter die Einwilligung beider Sorgeberechtigten braucht. Kinder sollen zwei oder mehr christliche Paten haben, im Ausnahmefall genügt auch ein Pate, der der evangelischen Kirche angehört.
Muss ich selbst Kirchemitglied sein, um mein Kind taufen zu lassen?
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie selbst Kirchenmitglied sind, um Ihr Kind taufen zu lassen. Spannend ist natürlich, warum Sie ihr Kind taufen lassen möchten. Diese Gründe werden im Taufgespräch sicherlich zur Sprache kommen. Wenn Sie mit der Taufe vor allem die Wahrscheinlichkeit, in einem christlichen Kindergarten oder einer evangelischen Schule aufgenommen zu werden, vergrößern wollen, wäre das allein wahrscheinlich kein guter Grund für die Taufe. Wenn beide Eltern keine Kirchenmitglieder sind, sollten mindestens zwei christliche Paten zur Verfügung stehen.
Ich bin umgezogen. Muss ich mich bei meiner neuen Kirchgemeinde anmelden?
Nein, mit Ihrem Umzug sind Sie innerhalb Deutschlands automatisch Mitglied Ihrer Kirchgemeinde vor Ort.
Kann ich auch in einer anderen Kirchgemeinde als meiner Wohnortgemeinde Mitglied sein?
Ja. Sie können bei der Gemeinde, deren Mitglied Sie werden möchten einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und kann formlos an den Kirchvorstand gerichtet werden. Er sollte eine Begründung enthalten. Wenn der Kirchnvorstand ihrem Antrag zustimmt, wird er Ihnen und Ihrer bisherigen Gemeinde eine Benachrichtigung zukommen lassen. Sie müssen sich nicht bei Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Ein Kirchenaustritt kann nicht in der Kirche selbst, sondern nur mit einem persönlichen Termin beim Standesamt/Bürgeramt vollzogen werden. Sicherlich sollte man sich überlegen, ob man noch Mitglied einer Kirche sein will, wenn man sich vom christlichen Glauben innerlich schon lange entfremdet hat.
Ob ein Austritt aus Ärger über einen Mitarbeiter der Kirchgemeinde oder wegen einer öffentlichen Äußerung von Repräsentaten der Landeskirche Sinn macht, kann man in vielen Fällen bezweifeln. Denn mit einem Austritt schadet man am allermeisten der Kirchgemeinde vor Ort und den Gemeindegliedern selbst. Das liegt einerseits daran, dass die Kirchensteuer als Zuweisung für Gebäude, Verwaltung oder allgemeine Gemeindearbeit entsprechend der Gemeindegliederzahlen an die Kirchgemeinden weitergereicht wird. Andererseits wird der Personalschlüssel einer jeden Kirchgemeinde in Sachsen nach Gemeindegliederzahlen berechnet.
Was ist Konfirmation?
Konfirmation bedeutet Bekräftigung. Weil viele Christen als Säuglinge oder Kleinkinder getauft werden, übernehmen die Eltern für sie diese Entscheidung. Mit der Konfirmation bekäftigen die nun religionsmündigen Jugendlichen ihre Taufe. Im Konfirmationsgottesdienst sprechen sie gemeinsam mit der Gemeinde das Glaubensbekenntnis, beantworten die Konfirmationsfrage und werden gesegnet.
Wer noch nicht getauft wurde, kann zu Beginn der Konfizeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft werden. Wer im Konfirmationsgottesdienst oder als Erwachsener getauft wird, wird nicht mehr konfirmiert, denn er hat sich ja erkennbar selbst für die Taufe entschieden.
In den beiden Schuljahren vor der Konfirmation – also in der Regel in der siebten und achten Klasse – absolvieren die Konfirmanden den sogenannten Konfirmandenunterricht.
Wenn man als Kind getauft aber noch nicht konfirmiert wurde, kann man auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt konfirmiert werden.
Wie kann ich mich oder mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden?
Kontaktieren Sie uns einfach und wir lassen Ihnen alle weiteren Infos zukommen.
Muss ich mich konfirmieren lassen, wenn ich am Konfirmandenunterricht teilnehme?
Nein. Jeder kann auch einfach aus Interesse am Konfiunterricht teilnehmen, egal ob getauft oder nicht. Wir ermutigen sogar ausdrücklich die Entscheidung für die Konfirmation gut zu bedenken. Wer nicht konfirmiert werden möchte, kann trotzdem gesegnet werden.
Kirche und Geld
Warum soll ich auch noch Kirchgeld bezahlen?
Das Kirchgeld, die sogenannte Ortskirchensteuer, wurde in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens 1990 eingeführt. Es kommt zu 100% der Kirchgemeinde vor Ort zugute. Der Grundgedanke ist bis heute, dass damit neben der Landeskirchensteuer auch ein direkterer Kanal der Finanzierung der gemeindlichen Arbeit vor Ort betsteht. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
Kommt von meiner Kirchensteuer überhaupt etwas vor Ort an?
Etwas mehr als 50 % des Haushaltes der sächsischen Landeskirche stammen aus Kirchensteuereinnahmen. Die immer wieder diskutierten Staatsleistungen machen ca. 12% aus und rund 20% werden über den Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland aus anderen Landeskirchen beigesteuert. Die restlichen Einnahmen setzen sich aus Zinsen, Grundstückseinnahmen, Kollekten und anderen Quellen zusammen.
Auf der Ausgabenseite schlagen die Zuweisungen an die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke mit ungefähr 50% zu Buche. Den größten Anteil an diesen Zuweisungen wiederum dürften die Personalkosten haben. An der anderen Hälfte der Ausgaben haben die Altersversorgung (für Pfarrer) (ca. 10%) und die Kosten für Leitung und Verwaltung (ca. 10%) den größten Anteil. Auch Aufwendungen für kirchliche Sozialarbeit (4%) sind hier nennenswert. Unterm Strich bedeutet das, dass Ihre Kirchensteuer sehr wohl in der kirchlichen Arbeit vor Ort ankommt, denn Zuweisungen an die Kirchgemeinden und Kirchensteuereinnahmen halten sich ungefähr die Waage. Dazu kommt, dass viele Aufgaben, die sonst bei der Kirchgemeinde liegen würden, von Landeskirche übernommen werden. Stand: Dezember 2024
Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
Tod und Sterben
Ein Angehöriger liegt im Sterben. Kann ich den Pfarrer anrufen?
Es kann hilfreich sein, in schwerer Krankheit oder im Sterben den Zuspruch Gottes zu erfahren. Sie können uns als Pfarrer in solchen Situationen gern rufen. Wir stehen zum Gespräch mit Angehörigen und Kranken zur Verfügung. Wenn das der Wunsch ist, segnen wir gern die Kranken, beten für Sie, erinnern Sie mit der Frohen Botschaft an die Zusagen Gottes, feiern Abendmahl oder nehmen die Beichte ab. Im Krankenhaus gibt es in der Regel einen Klinkseelsorger, den sie durch das Personal anfordern können.
Warum sind die Friedhofsgebühren so teuer?
Mit dem Betrieb von Friedhöfen übernehmen die Kirchgemeinde eine hoheitliche Aufgabe. Das bedeutet, es ist eine Aufgabe, die der Staat bzw. seine Organe erfüllen müssen und die in diesem Fall an die Kirchgemeinde übertragen wurden. Die Friedhöfe müssen sich finanziell selbst tragen und sollen nicht von der Kirchgemeinde subventioniert werden. Ebenso ist es nicht zulässig, dass die Friedhöfe Gewinne erzielen, die dann anderen Bereichen der Kirchgemeinde zu Gute kommen. Vor diesem Hintergrund werden Friedhofsgebühren berechnet, die den Erhalt des Friedhofs sicherstellen müssen. Neben Lohnkosten müssen davon auch Materialkosten und Dienstleistungen getragen werden. Wenn man beispielsweise bedenkt, dass bereits die Erneuerung von wenigen Metern Friedhofsmauer mit einem fünf- oder sogar sechstelligen Betrag zu Buche schlägt, wird schnell klar, dass die Friedhofsgebühren eine entsprechende Höhe haben müssen.
Was ist das Besondere an einer christlichen Trauerfeier?
Schon seit jeher ist der Tod eines Gemeindegliedes immer auch eine Angelegenheit der Kirchgemeinde gewesen. Der oder die Verstorbene war nicht nur Vater, Ehefrau oder Kind, sondern auch Teil der christlichen Gemeinschaft, die in Gottes ewigem Reich wieder zusammenkommt. Daher hat eine christliche Trauerfeier auch heute noch den Charakter eines öffentlichen Gottesdienstes. Diese Anteilnahme der Kirchgemeinde und anderer Personen kann die Angehörigen stärken und trösten. Die Gestaltung des Gottesdienstes orientiert sich an den kirchlichen Ordnungen und wird letztlich von der dazu beauftragten Person – in den allermeisten Fällen vom Pfarrer – vor Gott und den Menschen verantwortet. Das stellt häufig für die Angehörigen eine Entlastung dar, die sich während der Trauerfeier nicht um Organisatorisches sorgen müssen, sondern in dieser Stunde selbst trauern dürfen.