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Wahl zum Kirchenvorstand


4. Juli 2026

Am 13. September werden in unserer Landeskirche und damit in unserer Kirchgemeinde die Kirchenvorstände (KVs) neu gewählt. Zum ersten Advent 2026 erfolgt die Einführung. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wir freuen uns sehr über Menschen, die für die Wahl kandidieren und/oder bereit sind sich berufen zu lassen. Sie werden aktiv die Zukunft unserer Gemeinde gestalten! In Seifhennersdorf werden vier Kirchvorsteher gewählt, in Leutersdorf und Spitzkunnersdorf jeweils zwei. Drei Kirchvorsteher werden berufen, sodass unser Kirchenvorstand letztlich aus elf Mitgliedern und dem Pfarrer bestehen wird. Wer im Kirchenvorstand mitarbeiten möchte, sollte bereit sein, an den monatlichen Sitzungen teilzunehmen und in den Ortsausschüssen (Sitzung ca. aller zwei Monate) mitzuarbeiten. Darüber hinaus arbeiten wir aktuell in je einen Finanz-, Friedhofs-. und Bauausschuss an ortsübergreifenden Themen. Diese Ausschüsse treffen sich derzeit anlassbezogen. Den Ausschüssen gehören auch Mitglieder an, die nicht zum KV gehören.

Wir bitten um eine rechtzeitige Einreichung der Wahlvorschläge, wenn möglich deutlich vor dem Fristende am 2. August 26. Nutzen Sie dazu bitte das Formular auf https://kirchenvorstand-sachsen.de/wahlvorbereitung/#wahlvorschlaege. Kandidaten benötigen fünf Unterstützerunterschriften. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Genauere Informationen finden Sie auf der genannten Seite. Über die Arbeit im Kirchenvorstand geben die aktuellen Mitglieder gern Auskunft.

Wir bitten außerdem darum, dass die Kandidaten möglichst bis zum 17. Juli für unsere Kirchennachrichten ein Foto einsenden und eine kurze Selbstvorstellung in folgender Weise notieren: Vor- und Zuname, Wohnort, Beruf und ein Satz, der mit „Ich kandidiere für den Kirchenvorstand, weil…“ beginnt. Dieser Satz sollte maximal 30 Wörter haben. Bitte senden Sie diese Selbstvorstellung an kg.seifhennersdorf@evlks.de

Die Kandidatenvorstellung ist im Anschluss an den Gottesdienst zum Schuljahresanfang in Seifhennersdorf am 23.8. geplant. Gottesdienstbeginn ist 10:00 Uhr.

Die Wahl zum Kirchenvorstand findet in unserer Gemeinde im Anschluss an die Gottesdienste
am 13. September statt und zwar
– in Spitzkunnersdorf in der Nikolaikirche 10:00 bis 11:30,
– in Leutersdorf in der Christuskirche 11:30 bis 13:00 und
– in Seifhennersdorf in der Kreuzkirche 15:30 bis 17:00

Wahlberechtigt sind Kirchgemeindeglieder,

  1. die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und
  3. die in der Wählerliste verzeichnet sind.
    Nach § 4 Nr. 2 ist beispielsweise nur wahlberechtigt, wer nicht nur das 14. Lebensjahr vollendet hat,
    sondern auch konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist

Wahlberechtigte können nur in ihrem jeweiligen Ort bzw. Ortsteil wählen. Umgemeindete Gemeindeglieder werden – sofern sie in den letzten Jahren aus dem Gemeindegebiet verzogen sind – ihrem letzten Wohnort in unserer Kirchgemeinde zugeordnet oder andernfalls dem Stimmbezirk, dem sie aktuell am nächsten wohnen. Bitte informieren sie sich ggf. über ihren Stimmbezirk in der Kirchgemeindeverwaltung.

Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen spätestens bis zum 8. September (bitte auch gern eher) mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand die Ausstellung des Wahlscheins beantragen. Diese Wahlbriefe können nur anerkannt werden, wenn sie vor Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zugeleitet wurden oder vor Abschluss der Wahlhandlung dem Leiter der Wahl ausgehändigt werden.