Fünf gute Gründe für Ihren Wiedereintritt
Sie sind getauft, aus der Kirche ausgetreten und denken nun über einen Wiedereintritt nach? Wir nennen Ihnen fünf gute Gründe für Ihren Wiedereintritt. Mit Ihrem Austritt aus der Kirche ruhen Ihre kirchlichen Rechte und Pflichten. Als Kirchenmitglied…
- können Sie das Patenamt übernehmen
- haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Trauung oder Bestattung
- dürfen Sie sich an der Wahl des Kirchenvorstandes beteiligen
- empfangen Sie das Heilige Abendmahl in Brot und Wein
- unterstützen Sie die Arbeit der Kirche und Ihrer Gemeinde mit Kirchensteuer und Kirchgeld
Drei Schritte zum Wiedereintritt
Für einen Wiedereintritt in die Kirche sind nur drei einfache Schritte notwendig:
1. Kontakt suchen
Kontaktieren Sie einen Pfarrer Ihrer Wahl. Die Kontaktinformationen von Pfarrer Rausendorf und Pfarrer Mahling finden Sie hier: http://kirche-am-grossen-stein.de/kontakt/mitarbeitende/
2. Gespräch
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wir freuen uns, wenn Sie uns die Gründe für Ihren Wiedereintritt nennen und erledigen die Formalitäten.
3. Wiederaufnahme im Gottesdienst
Mit Ihrer Teilnahme am Gottesdienst und der Feier des Heiligen Abendmahles in der Gemeinde vollzieht sich Ihre Wiederaufnahme in unsere Kirche.